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Capatect MW-Dämmplatte 035 WHITE 149

Mineralwolle-Dämmplatte für die Capatect Fassadensysteme

LV Texte

Verwendungszweck

Nichtbrennbare Fassadendämmplatte für geklebt und gedübelte Capatect Fassadensysteme.

Eigenschaften

  • Anwendungstyp: WAP-zg nach DIN 4108-10
  • Nichtbrennbar
  • Einseitige Beschichtung
  • Arbeitsmedizinische Einstufung: frei nach GefStoffV, ChemVerbotsV und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anmerkung Q

Farbtöne

Dämmstoff: braun-gelb
Armierungsseite: Weiß beschichtet zur besseren Haftung der Armierungsschicht
Rückseite: Unbeschichtet

Lagerung

Trocken, vor Feuchtigkeit geschützt, nicht ungeschützt der Witterung aussetzen

Wärmeleitfähigkeit

λB = 0,035 W/(m·K) Bemessungswert nach DIN 4108-4
λD = 0,034 W/(m·K) Nennwert nach EN 12667 und / oder EN 12939

Wasserdampfdurchlässigkeit

μ ≈ 1 nach DIN EN 12086

Rohdichte

ρ: ca. 120 kg/m³ nach EN 1602

Brandverhalten

Klasse A1 nach DIN EN 13501-1 (nichtbrennbar)

Schmelzpunkt

> 1000 °C nach DIN 4102-17

Dynamische Steifigkeit

s' ≤ 12 MN/m³ (≥ 60 - 70 mm)
s' ≤ 9 MN/m³ (≥ 80 - 90 mm)
s' ≤ 7 MN/m³ (≥ 100 - 110 mm)
s' ≤ 6 MN/m³ (≥ 120 - 130 mm)
s' ≤ 5 MN/m³ (≥ 140 - 170 mm)
s' ≤ 4 MN/m³ (≥ 180 - 240 mm)
nach DIN EN 29052-1

Längenbezogener Strömungswiderstand:
r ≥ 30 kPas/mnach DIN EN 29503

 

Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene

≥ 3,5 kPa nach DIN EN 1607

Produkt-Nr.

149
Dicke
(mm)
Capatect MW-Dämmplatte 035 WHITE 149
Format: 800 x 625 mm, Kante: stumpf
Prod.-Nr.Verpackung/m2
in Schrumpffolie
040149/043,0
050149/052,0
060149/062,0
070149/072,0
080149/081,5
090149/091,5
100149/101,5
120149/121,5
140149/141,0
150149/151,0
160149/161,0
180149/181,0
200149/201,0
220149/220,5
240149/240,5

Untergründe

Mineralische Untergründe neubaugleich, feste Altputze, Holz und Plattenwerkstoffe, sowie tragfähige
Altanstriche oder -beschichtungen bzw. gemäß den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Bauartengenehmigungen.

Untergrundvorbereitung

Untergründe entsprechend den Verarbeitungsvorschriften der Kleber vorbehandeln.

Verbrauch

1 m2/m2

Verarbeitungsbedingungen

Während der Verarbeitung und in der Trocknungsphase dürfen die Umgebungs- und Untergrundtemperaturen nicht unter +5 °C und über 30 °C liegen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der bearbeiteten Fassadenflächen zu treffen.

Montage

- Manuelle oder maschinelle Verarbeitung möglich
- Dämmplatten min. 10 cm versetzt im Verband verlegen und dicht stoßen (Kreuzstöße vermeiden)
- Stoß- und Lagerfugen müssen kleberfrei bleiben
- Fugen ≤ 5 mm mit geeignetem schwerentflammbaren Fugenschaum verfüllen
- Fugen und Fehlstellen > 5 mm mit gleichwertigen Dämmstoffstreifen schließen
- Höhenversatz an den Plattenstößen vermeiden
- An den Gebäudeecken Dämmstoffe verzahnen
- Auf flucht- und lotrechte Verarbeitung achten
- Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden

Wulst-Punkt-Methode:
Der Kleberauftrag erfolgt nach durchgeführter Pres-Spachtelung auf die unbeschichtete Seite der Dämmplattte, in einem zweiten Arbeitsgang "frisch in frisch" Auftragen einer umlaufenden Wulst am Plattenrand und Klebepunkten in der Mitte.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche ≥ 40 %

Vollflächige Verklebung:
Nach der Press-Spachtelung auf der Dämmplatte den Klebemörtel im Zahnbett-Verfahren "frisch in frisch" auftragen. Bei vollflächigem Kleberauftrag auf die Wand, den Klebemörtel unmittelbar vor dem Ansetzen der Dämmplatte mit einer Zahntraufel durchkämmen. Die Dämmplatten sind unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten, mit der Seite, auf die der Klebemörtel aufgetragen wurde, am Untergrund einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.

Maschinelles Verkleben (Teilflächenverfahren):
Die Klebemasse maschinell auf den Untergrund in Form von senkrechten Wülsten aufspritzen. Die Klebewülste müssen ca. 5 cm breit und in der Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein. Der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmplatten sind unverzüglich in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen. Um Hautbildung zu vermeiden, darf nur soviel Kleberfläche vorgelegt werden, wie unmittelbar mit Dämmplatten belegt werden kann.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche ≥ 50 %

Zweilagige Verlegung:
Die Platten können einlagig bis 240 mm und zweilagig bis 400 mm verlegt werden. Bei der zweilagigen Verlegung muss die Dicke der inneren Dämmstofflage mindestens 100 mm und maximal 200 mm betragen, wobei die aüßere Dämstofflage mindestens 100 mm dick sein muss. Die zweite Lage muss im Fugenversatz zur ersten Lage mit einem systemzugehörigen mineralischen Klebemörtel verklebt werden.
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche der Einzellage ≥ 40 %
- Putzsysteme - Klebekontaktfläche zwischen den Doppellagen ≥ 40 %

Verdübelung

Die Dämmplatten sind am Untergrund anzukleben und durch Dübel zu befestigen. Die Anzahl und Lage der Dübel ergibt sich aus den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung / allgemeinen Bauartgenehmigung. Die Verdübelung erfolgt nach ausreichender Erhärtung des
Klebemörtels.

Oberflächenbündig:
Die Dämmplatten können mit zugelassenen Capatect Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) oder kombiniert mit der Capatect Dübelscheibe 153 (Tellerdurchmesser 90 mm) befestigt werden.
- Dübelanordnung: in der Fläche oder in Fläche und Fuge

Vertieft:
Die Dämmplatten können mit dem Capatect Universaldübel 053 in Kombination mit dem Capatect Thermozylinder 154 (Tellerdurchmesser 112 mm) befestigt werden. Es empfhielt sich in die Dübel in der vertieften Befestigungsvariante nur in der Fläche zu setzen. Die Abdeckung erfolgt mit zugehörigen Dübelrondell.
- Dübelanordnung: in der Fläche oder in Fläche und Fuge

Versenkt:
Ab Dämmstoffdicken von 120 mm bis max. 200 mm ist eine versenkte Befestigung mit dem Capatect Universaldübel 053 möglich. Die Flächendübelung ist nur bis zu einer maximalem Windlast von We ≤ 1,35 KN/m2 zulässig. Die Abdeckung erfolgt mit zugehörigen Dübelrondell.
- Dübelanordnung: in der Fläche
- Dämmstoffdicken: ab 120 - 200 mm

Bei der Befestigung in der Fläche sind Abstände vom Dübelschaft zum Dämmplattenrand von 15 cm und von Dübeln untereinander von 20 cm einzuhalten.

Verdübelung durch das Armierungsgewebe:
Die Dämmstoffplatten können mit zugelassenen Tellerdübeln (Tellerdurchmesser 60 mm) durch das Armierungsgewebe nach dem Auftragen der Armierungsmasse befestigt werden. Danach werden unverzüglich („frisch in frisch") die Dübelteller abgespachtelt oder eine zweite Schicht Armierungsmasse aufgebracht.
- Dübelanordnung: nach DIN 55699

Verdübelung durch das Armierungsgewebe bei verputzten Deckenunterseiten:
Bei Deckenuntersichten müssen die Dämmplatten mit zugelassenen Tellerdübeln (z.B. Capatect Universaldübel 053) durch das Armierungsgewebe nach dem Auftragen der Armierungsmasse befestigt werden. Danach werden unverzüglich („frisch in frisch") die Dübelteller abgespachtelt oder eine zweite Schicht Armierungsmasse aufgebracht.
- Dübelanordnung: nach Dübelraster der bauaufsichtlichen Zulassung
- Dämmstoffdicken: 80 - 200 mm

Hinweis

Die max. Feldgrößen ohne Feldbegrenzungsfugen bei Dämmstoffdicken > 200 mm sind nach dem Anwendungsdokument und/oder der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten.

Unverputzte Dämmplatten an der Fassade vor Feuchtigkeit schützen und baldmöglichst mit armiertem Unterputz beschichten.

Stoßfugen von Dämmplatten dürfen nicht über den Anschlusszonen unterschiedlicher Bauteile liegen (z.B. Ringanker, Rollladenkästen, Elementfugen). Die Dämmstoffe sollen hier mindestens 10 cm weit überbrücken und durch eine sichere Klebeverbindung beidseitig auflagern.

Im Gebäude vorhandene Dehnfugen müssen im Wärmedämm-Verbundsystem übernommen werden.

Der Dämmstoff ist nicht geeignet für die Aufnahme von Spiraldübeln und Montageelementen wie DoRondo-PE Montagerondelle und ZyRillo Montagezylinder, die ausschließlich im Dämmstoff verklebt werden. Die Befestigung von Anbauteilen erfolgt ausschließlich über am Untergrund befestigte oder anders geeignete Montageelemente.

Zu beachten sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartengenehmigung der zugrundeliegenden WDV-Systeme bzw. VHF und die Technischen Informationen der Produkte.

Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge (Stand bei Drucklegung)

Bei auftretendem Staub Schutzkleidung (staubdicht) und Staubmaske P1 tragen. Bei mechanischer Bearbeitung (Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen) und bei Über-Kopf-Arbeiten Schutzbrille tragen.

Entsorgung

Abfälle sind durch sorgsamen Zuschnitt und Weiterverwendung zu vermeiden. Dennoch anfallende geringe Materialreste nach EAK 170604 (Dämmmaterial) ent­sorgen.

Zulassung

Z-33.43-132
Z-33.47-859

Technischer Beratungsservice

Tel.: +49 6154 71-71710
Fax: +49 6154 71-71711
E-Mail: kundenservicecenter@caparol.de

Technische Information

Nachhaltigkeitsdatenblatt

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