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Alles Wissenswerte zum Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das einen Überblick über die Energiekosten und die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Mithilfe eines Energieausweises sollen Immobilien leichter miteinander verglichen werden, was sowohl beim Mieten als auch beim Kaufen wichtig ist. Der Energieausweis ist seit 2009 für alle Wohnimmobilien in Deutschland Pflicht, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden sollen. Mieter oder Käufer haben das Recht, dieses Dokument beim Vermieter oder beim Verkäufer einzufordern. Seit Mai 2014 müssen Vermieter und Verkäufer über den Energie-Effizienzstandard in der Immobilienanzeige informieren. Kommt es zu einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung, dann ist der Energieausweis auf Verlangen vorzuzeigen. Kommen Makler oder Eigentümer dem nicht vollständig oder rechtzeitig nach, erwartet sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Handelt es sich jedoch um ein Bestandsgebäude, dessen Nutzung unverändert bleibt, muss durch den Eigentümer kein Energieausweis für Wohngebäude erstellt werden. Für Baudenkmäler und Gebäude kleiner als 50 m² gibt es keine Ausweispflicht.

Energieausweis für einen Neubau

Planen Bauherren einen Neubau, so haben diese eine Energieausweis-Pflicht beim Stellen des Bauantrags. Dies bedeutet, dass der Energieausweis dem Bauantrag beiliegen muss. In der Regel übernimmt das der bauvorlagenberechtigte Architekt oder Planer des Neubaus. Der Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird vorab zum Bauantrag berechnet und behält während der gesamten Bauphase seine Gültigkeit. Ändert sich während der Bauphase die Technik, muss nach dem Bau ein neuer Energieausweis mit korrigierten Daten erstellt werden. Der Bauherr ist der Ansprechpartner für den Architekten und hat die Pflicht, sich um den Energieausweis zu kümmern.

Was enthält der Energieausweis?

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, interessiert sich für alle Daten der Immobilien. Dies geht weit über die Quadratmeterzahl, die Bausubstanz oder das Baujahr hinaus. Ein wesentlicher Punkt ist die Energieeffizienz einer Immobilie, denn ein geringerer Wert bedeutet geringere Energiekosten.

Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis?

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis informiert über den jährlichen Energieverbrauch der Immobilie. Grundlage für diese Angaben sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Die Daten geben jedoch keine Auskunft, ob die vorherigen Bewohner extrem sparsam waren oder es gerne warm hatten. Daher wird der Messwert des tatsächlichen Verbrauchs unter Berücksichtigung von Leerständen und mit einem jährlich aktualisierten Klimafaktor korrigiert, damit der Energieverbrauchswert vergleichbar ist. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis liegt der Nachteil also in den persönlichen Befindlichkeiten der Bewohner, wenn es um das Heizen im Objekt geht. Extreme Ausschläge können hierbei nicht abgebildet werden.

Eine bessere Orientierung bietet ein Bedarfsausweis, da dieser auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten basiert. In die Berechnung fließen die wichtigsten Eckdaten der Immobilie mit ein. Dazu zählen neben dem Baujahr auch die Angaben zum Gebäudetyp (Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus), technische Daten sowie der Heizungstyp im Objekt. Auf Grundlage all dieser Informationen wird der Primär- und Endenergiebedarf unter Normbedingungen wie Nutzerverhalten und Klima berechnet und im Energieausweis vermerkt, um die Gebäude vergleichbar zu machen.

Im Übrigen ist die Verwendung des Bedarfsausweises bei einigen Immobilien vorgeschrieben, sodass der Verbrauchsausweis erst gar nicht zum Tragen kommt. Dies gilt zum Beispiel für Gebäude, die mehr als 4 Wohnungen enthalten, die vor 1978 errichtet und nicht bereits nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder modernisiert wurden sind. Für den Neubau kommt nur der Energieausweis nach Bedarf zur Anwendung.

Die Effizienzklassen als Ampelsystem

Die Erstellung eines Ausweises und dessen Lesbarkeit wirkt auf den ersten Blick kompliziert – aber das ist es nicht. Ein Ampelsystem gibt wertvolle Hilfestellung. Zeigt der Pfeil auf den grünen Bereich in der Anzeige, ist der zu erwartende Energieverbrauch eher gering. Ein gelber Bereich verweist auf Verbesserungspotenzial, während im roten Bereich mit hohen Energiekosten zu rechnen ist. Neben der farblichen Einteilung lassen sich die Werte zudem als Energieeffizienzklasse ablesen. Das Spektrum bei Immobilien reicht hierbei von der Energieeffizienzklasse A+ (beste Klasse) bis hin zu H (schlechteste Klasse).

Welche Informationen finden sich noch im Energieausweis?

Alles Wichtige zur Immobilie ist direkt auf der ersten Seite des Energieausweises erkennbar. Neben dem Ampelsystem sind dort die Gebäudefläche, Informationen zur Nutzung von erneuerbaren Energien und zum Lüftungskonzept aufgeführt. Wichtig ist der Primärenergiekennwert (PE-Kennwert), da dieser die Auswirkungen der Energieversorgung auf die Umwelt zeigt. Somit schneiden Immobilien, die in erster Linie mit erneuerbaren Energien versorgt werden, besser ab.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist jeweils für 10 Jahre gültig. Dies gilt nicht nur für den Bedarfsausweis, sondern auch für den Verbrauchsausweis. In der Kopfzeile des Energieausweises ist erkennbar, ob dieser noch gültig ist. Wird ab dem 1. Mai 2014 ein Energieausweis erstellt, ist er gemäß EnEV § 26 mit einer Registriernummer zu versehen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nimmt in diesem Zusammenhang vorläufig die Vollzugsaufgaben der Länder wahr.

Die üblichen Kosten für einen Energieausweis

Bei einem rechtssicheren und seriösen Energieausweis ist mit 70 Euro aufwärts zu rechnen. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist deutlich günstiger als ein bedarfsorientierter Ausweis und kostet in der Regel nicht mehr als 100 Euro. Um einen bedarfsorientierten Energieausweis zu erstellen, ist der Aufwand deutlich höher, was sich im Preis bemerkbar macht. Hier sind Kosten zwischen 400 und 800 Euro einzuplanen.

Fazit: Der Energieausweis ist wichtig

  • Der Energieausweis ist von Vermietern und Verkäufern von Immobilien seit 2009 für den Kunden „zugänglich“ zu machen. Seit 2014 ist es in Deutschland verpflichtend, dass der Ausweis an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt wird.
  • Wer einen Neubau plant, muss bereits mit dem Bauantrag einen Energieausweis einreichen.
  • Nur Fachleute mit entsprechender Ausbildung sind dazu qualifiziert, einen Energieausweis auszustellen.
  • Beim Energieausweis wird zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Dokument unterschieden. Letzteres liefert exaktere Informationen.
  • Ein Ausweis ist 10 Jahre gültig und kostet bis zu 800 Euro in Abhängigkeit des geprüften Umfangs.